Änderung des Namens und/oder Geschlechtseintrags

Mit Beschluss der Hochschulleitung vom 27. März 2023 können Studierende, die trans*, inter* und nicht-binäre* (TIN*)-Personen sind, per Selbsterklärung ihren Namen und/oder ihre Geschlechtsangabe – auch vor einer amtlichen Eintragung – im Campusmanagement-System der HWR Berlin und auf den damit verbundenen Dokumenten (inkl. Zeugnissen) ändern.

Voraussetzung dafür ist die Einreichung des unterzeichneten Antragsformulars sowie die Vorlage des Personalausweises und des Ergänzungsausweises der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) beim Büro für Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation (BBZI).

Bitte beachten Sie,

  • dass bei Identitätskontrollen – insbesondere, wenn eine Rechtspflicht zur Identifikation besteht (z.B. polizeiliche Identitätsfeststellung) – die Vorlage eines gesetzlichen Ausweisdokuments (z.B. Personalausweis, Pass) mit dem amtlich noch geltenden Namen verlangt werden kann.
  • dass infolge der Namensänderung bei Fahrscheinkontrollen im Rahmen des VBB Studierendentickets der dgti-Ergänzungsausweis zusätzlich zur Identitätskontrolle vorgelegt werden sollte.
  • die HWR Berlin von allen Ansprüchen freigestellt wird, die aufgrund des selbstgewählten Namens und des Gebrauchs entsprechender Dokumente entstehen könnten.
  • dass die HWR Berlin keine Haftung für die sich aus der Ausgabe von Abschlussdokumenten ergebenden möglichen Rechtsnachteile übernimmt und die HWR Berlin insoweit von jeglicher Haftung freigestellt wird.
  • dass nur eine Version der Abschlussdokumente existieren darf (entweder mit dem amtlichen Namen oder mit dem selbstgewählten Namen) und Sie verpflichtet sind, vor Antragstellung ausgehändigte Dokumente an die HWR Berlin abzugeben.
  • dass eine Änderung der Entscheidung (z.B. weil mit Schwierigkeiten bei einer Bewerbung um ein Stipendium, einen Studienplatz, ein Visum etc. gerechnet wird) nur möglich ist, wenn die mit dem selbstgewählten Namen ausgegebenen Dokumente im Prüfungsbüro abgegeben wurden.